Strukturiertes Beratungsgespräch – Was muss es wert sein?

Logo i-FOBTZum 1. April wird nun endlich der immunologische Stuhltest als Kassenleistung eingeführt. Die wichtige Änderung gegenüber vorher ist, dass die bisherigen Anbieter den Test nicht mehr selber durchführen dürfen, ihn aber ausgeben, ein Beratungsgespräch führen, den Test ans Labor weiterleiten und die Ergebnismitteilung an die Patienten übernehmen. Da wundert es schon sehr, dass KBV und GKV-Spitzenverband als Vergütung 6 Euro festgesetzt haben. Bei der Weiterentwicklung der Darmkrebsfrüherkennung im Nationalen Krebsplan war eine zentrale Forderung das strukturierte Beratungsgespräch, das umfassend über Chancen und Risiken der Darmkrebsfrüherkennung informieren soll. Nur so kann der Arzt der Forderung nach einer informierten Entscheidung des Patienten gerecht werden. Für eine solche Leistung 6 Euro anzubieten ist kontraproduktiv, da sie wieder dem Trend folgt, “sprechende Medizin” gegenüber apparativen und Laborleistungen unterzubewerten. “Wenn das Beratungsgespräch als Einstieg in die Darmkrebsfrüherkennung wirklich ernsthaft geführt werden soll, dann müssen die ärztlichen Anbieter dafür besser honoriert werden. Sonst bleibt alles beim Alten, und das wollten wir eigentlich mit dem KFRG und dem neuen Test gegenüber dem jetzigen Zustand verbessern”, so Professor Dr. J. F. Riemann, Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke.

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