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Neues Spendenrecht – Engagement zahlt sich aus!

Das “Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Das Spendenrecht wird zukünftig großzügiger geregelt und Ihr Engagement stärker als bisher vom Staat “belohnt”. Das Gesetz bringt u. a. folgende Verbesserungen:

  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) bzw. 10% (für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20% für alle förderungswürdigen Zwecke
    oder
  • von bisher zwei auf vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
  • Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug
  • Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen.
    Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
  • Erleichterter Spendennachweis bis 200 €
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung sind auf einen Betrag von
    1 Million € angehoben worden und können wie bisher innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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