Brandenburg – Vorreiter in der Darmkrebsprävention

Pommerien PortraitDarmkrebsvorsorge erst ab 50 Jahren? In einem am 6. März 2018 in der Ärzte Zeitung erschienenen Interview forderte Professor Riemann, Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke: “Männer müssen früher zur Vorsorge gehen dürfen”. Hintergrund dieser Forderung ist die belegte Tatsache, dass Männer im Vergleich zu Frauen eine höhere Inzidenz des kolorektalen Karzinoms haben und dass dieser Unterschied in der Neuerkrankungsrate schon ab dem 50. Lebensjahr deutlich nachweisbar ist (siehe z.B. Qualitätsbericht Onkologie des Tumorzentrum Land Brandenburg 2013, S. 91). Darmkrebsvorsorge schon ab 40 Jahren! Im Bundesland Brandenburg ist die Forderung nach einem früheren Beginn der Darmkrebsvorsorge zumindest für Versicherte der AOK Nordost umgesetzt. Seit dem 01. November 2017 können Männer bereits ab dem 40. Lebensjahr die Vorsorgekoloskopie in Anspruch nehmen. Diejenigen Versicherten, die auf eine solche Darmspiegelung verzichten, haben bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres die Möglichkeit zu einem jährlichen Stuhltest auf occultes Blut (i-FOBT). Für Frauen wird die erste mögliche Vorsorgekoloskopie auf das 45. Lebensjahr vorgezogen.

So sieht es die in Deutschland bisher einzigartige Regelung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und der AOK Nordost vor. In der Präambel wird die Intention klar benannt: „Der Vertrag hat daher das Ziel, die Versicherten für das Thema Darmkrebs zu sensibilisieren sowie ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, die damit in Zusammenhang stehenden Früherkennungsuntersuchungen bereits vor den derzeit definierten gesetzlichen Altersgrenzen in Anspruch zu nehmen, um sowohl die Erkrankungsrate zu senken als auch die Heilungschancen bei einer rechtzeitigen Früherkennung deutlich zu erhöhen“ (https://www.kvbb.de/fileadmin/kvbb/dam/praxis/kvbbvertraege/aktuell/aok_nordost/2.9_darmkrebsfrueherkennungsvertrag.pdf).

Die in der bundesweit geltenden Krebsfrüherkennungs-Richtlinie formulierten Vorsorgemöglichkeiten bleiben erhalten. Durch den Vertrag wird somit eine dritte Koloskopie im Intervall von zehn Jahren möglich.

Im Interesse aller Versicherten in Deutschland ist zu hoffen, dass sich weitere Krankenkassen und weitere Bundesländer diesem wegweisenden Beispiel aus Brandenburg anschließen.

Prof. Dr. med. Wilfried Pommerien (im Bild)
Städtisches Klinikum Brandenburg
Medizinische Hochschule Brandenburg
Regionalbeauftragter der Stiftung LebensBlicke

Print Friendly, PDF & Email