
Die Stiftung LebensBlicke unterstützt mit großem Nachdruck die Petition von Professor Dr. Ingo Froböse und Andrea Galle. Sie fordern die Verankerung eines Grundrechts auf Gesundheit im Grundgesetz, um Prävention, Aufklärung und Krankheitsvermeidung verbindlich zu stärken. Es sei nach wie vor ein Jammer, dass die Ausgaben für Präventionsleistungen der Krankenkassen im Verhältnis zu den Reparaturleistungen verschwindend gering sind. Das müsse sich ändern. Je mehr die Prävention ausgebaut werde, desto weniger Menschen werden von verhinderbaren Erkrankungen betroffen und umso geringer werden die Kosten im Gesundheitswesen sein. Das ist schon seit langem auch ein wichtiges Anliegen der Stiftung LebensBlicke, die sich seit über zwei Jahrzehnten für die Darmkrebsvorsorge einsetzt. „Das Grundrecht auf Prävention sollte jetzt unser aller Anliegen sein. Die Stiftung ruft daher auf, diese Petition mitzutragen. Nehmen Sie Ihr Petitionsrecht wahr und stimmen dieser überfälligen Forderung zu“, fordert Professor Dr. J. F. Riemann, Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke. Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier. Zur Abstimmung gelangen Sie hier.




