
Die Darmkrebsprävention ist seit 2002 für gesetzlich versicherte Bürger auf einem sehr guten Weg. Dank vieler Fortschritte wie z. B. dem Einladungsprogramm für alle ab 50 Jahren durch ihre Krankenkassen konnte eine signifikante Senkung der Neuerkrankungen um ca. 15.000 erreicht werden. Im Rahmen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sollen nun alle Präventionsleistungen budgetiert werden. Diese Budgetierung wird die gute Entwicklung mit großer Wahrscheinlichkeit stoppen. Ärztinnen und Ärzte können und werden bei zusätzlicher Nachfrage der Bürger ihr Angebot ohne Honorar nicht steigern! Vorsorgeleistungen sind nur bedingt planbar; sie hängen von vielen Faktoren wie der Inanspruchnahme, der individuellen Entscheidung sowie von Qualitätsanforderungen an Untersucher ab. Eine Budgetierung würde zu einer Begrenzung und damit wieder zu einer gedeckelten Versorgung kommen. „Das gilt für die Darmkrebsprävention ganz besonders und ist unter gar keinen Umständen hinzunehmen. Die Stiftung LebensBlicke weist daher diese Forderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes entschieden zurück. Prävention, gerade die Darmkrebsprävention darf nicht budgetiert werden!“, so Professor Dr. J. F. Riemann, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung LebensBlicke.