Das „neue Darmkrebs-Screening“ erhält herben Dämpfer

Die Darmspiegelung ist eine effektive und sichere Methode zur Darmkrebsprävention. Sie ermöglicht, durch die frühzeitige Entfernung von potenziellen Tumorvorstufen Darmkrebs zu verhindern und frühe, heilbare Tumorstadien rechtzeitig zu erkennen. Nun soll durch eine Änderung der Gebührenordnung (EBM) zum 1. April 2020 das Honorar für eine Früherkennungs- und Abklärungs-Darmspiegelung um 9% gesenkt werden. Die willkürliche Abwertung dieser Leistung spricht für ein geringes Interesse der gesetzlichen Krankenkassen, an dem bisher so erfolgreichen Programm festzuhalten. Dieser Schritt konterkariert das neue Krebsfrüherkennungsregistergesetz KFRG, das seit Juli 2019 die Krankenkassen zur Einladung Ihrer Versicherten auffordert. Allen Anstrengungen der letzten Jahre, Darmkrebs aus der Liste der häufigsten Todesursachen in Deutschland eliminieren zu können, leistet dieser Schritt zusammen mit der völlig unverständlichen zusätzlichen Aussetzung der Dokumentation einen Bärendienst. Die Stiftung Lebensblicke unterstützt daher nachhaltig auch den Protest der niedergelassenen Gastroenterologen. „Leistungskürzungen sind der falsche Weg, weitere Fortschritte beim Darmkrebs-Screening zu erzielen“, so Prof. Dr. J. F. Riemann, Vorstandsvorsitzender der Stiftung.

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