Gesundheitsdatennutzungsgesetz – was bringt es?

Die Stiftung LebensBlicke und der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen (bng) haben im Rahmen eines Online-Seminars mit einer Expertengruppe zum Thema “Aktuelles zur Darmkrebsprävention” diskutiert. Interessant war die Mitteilung von Dietrich Hüppe (Vorstandsmitglied der Stiftung und Co-Sprecher Fachgruppe Kolorektales Karzinom im bng), dass weiterhin ein deutlicher Rückgang der Inzidenz und der Sterblichkeit von Darmkrebs sichtbar wird, dem gegenüber aber die Zahlen der Vorsorgekoloskopie ansteigend sind. Christian Graf von der Barmer Krankenkasse (i.Bi.re.u.) ging auf die digitale Darmkrebsfrüherkennung ein, welche die Krankenkasse ihren Versicherten anbietet. Hier zeigt sich, dass neue Wege die Teilnahmefrequenz erhöhen können. Auch im Zentrum stand das neue Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), dessen Bedeutung vor dem Hintergrund vieler Klagen über einen zu einengenden Datenschutz diskutiert wurde. Die Referenten (Leopold Ludwig, J. F. Riemann) stellten fest, dass das GDNG, eingebettet in ein lernendes Gesundheitssystem, eine richtige Weichenstellung ist, aber noch viele Fragen offen lässt. Im Zentrum stehe die Bündelung der Daten in einer zentralen Erfassungsstelle, die vor allem Versorgungs- und wissenschaftliche Forschung wesentlich erleichtern wird. Der Datenschutz solle länderübergreifend vereinfacht werden. Die Stiftung LebensBlicke werde ein waches Auge darauf haben, ob die angedachten Verbesserungen nicht nur zeitnah, sondern auch transparent umgesetzt werden. Moderiert wurde die Veranstaltung von J. F. Riemann (SLB – i.Bi.li.) und Ulrich Tappe (bng – i.B.re.ob.).

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