
Die Bundesregierung und der Bundestag haben durch das Beitragsstabilisierungsgesetz (Juli 2026) alle Präventionsleistungen ab Januar 2027 budgetiert (gedeckelt). Als Ausgangsjahr wird das Jahr 2025 angesetzt. Sollte die Nachfrage nach der Darmkrebsvorsorge zunehmen, dann bleiben zusätzliche Leistungen ab 2027 unbezahlt. Unsicherheit und Ratlosigkeit macht sich bei den niedergelassen Gastroenterolgen breit. Dies drückte sich in der hohen Teilnehmerzahl in der Mitgliederversammlung des bng während des Viszeralmedizin-Kongresses in Hamburg im September 2026 aus. Eine erste Versammlung am 17.9.2026 musste wegen Überfüllung geschlossen werden. Einer kurzfristig angesetzte 2. Versammlung am 18.9.2025 folgten erneut > 150 niedergelassene Gastroenterologinnen und Gastroenterologen. Dr. Ulrich Tappe – Vorsitzender des Berufsverbandes niedergelassener Gastroenterologen (bng) – wies auf die zu erwartenden sehr unterschiedlichen Regelungen in den regionalen Honorarverteilungsmaßstäben hin. Die Prognose des bng-Vorstands für die Praxen insgesamt liegt bei einem Honorarverlust von 3 bis 10 Prozent gegenüber 2025. Eine Zunahme der Wartezeiten auf die Vorsorgekoloskopie ist durch die Fallzahlbegrenzung/Budgetierung zu erwarten. Die Werbung für die Darmkrebsprävention wird durch die aktuelle Gesetzgebung konterkariert. Im Jahr 2025 konnten noch 9% (ca. 60.000) mehr GKV-Versicherte motiviert werden, sich einer Vorsorgekoloskopie im Vergleich zu 2024 zu unterziehen. Dr. Dietrich Hüppe, Vorstandsmitglied der Stiftung LebensBlicke.