Krebsfrüherkennungsregistergesetz: Konzept zur Umsetzung

Logos Konzept zur UmsetzungDas Krebsfrüherkennungsregistergesetz KFRG  ist als Konsequenz aus Vorschlägen des Nationalen Krebsplans bereits 2013 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und an den Gemeinsamen Bundesausschuss GBA zu Umsetzung weitergeleitet worden. Der Gesetzgeber hatte eine Frist bis 2016 vorgegeben. Betroffene medizinische Fachgesellschaften, Berufsverbände und weitere Organisationen haben mangels Anhörung während des Internistenkongresses 2017 in Mannheim unter Federführung vom Netzwerk gegen Darmkrebs und von Stiftungen ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung entwickelt. „Wir nutzen den Darmkrebsmonat März, dieses Konzept, an dem auch die Stiftung LebensBlicke maßgeblich mitgewirkt hat, auch öffentlich dem gemeinsamen Bundesausschuss zu übergeben, damit wesentliche Eckpunkte in der Beratung noch Berücksichtigung finden können“, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Prof. Dr. J. F. Riemann.

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