Ja, ich möchte mit einer Spende die Arbeit der Stiftung LebensBlicke unterstützen.
Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Bei Rückfragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Stiftung LebensBlicke
Sparkasse Vorderpfalz
IBAN: DE22 545 500 100 000 000 968
BIC: LUHSDE6AXXX
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Spendenrecht 2026 – Das Wichtigste auf einen Blick
Bürgerschaftliches Engagement wird steuerlich so attraktiv gefördert wie nie zuvor. Das aktuelle Spendenrecht schafft klare Regeln, weniger Bürokratie und mehr Vorteile für alle, die Gutes tun möchten.
1. Höherer steuerlicher Abzug
Spenden können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden.
Für Unternehmen gilt alternativ die 4‑Promille‑Regel (Umsätze + Löhne/Gehälter).
2. Unbegrenzter Spendenvortrag
Nicht sofort abziehbare Spenden können zeitlich unbegrenzt in die Zukunft übertragen werden.
So verlieren auch größere Spenden ihren steuerlichen Nachteil.
3. Vereinfachter Nachweis bis 300 €
Für Spenden bis 300 € genügt ein Kontoauszug oder Onlinebanking‑Beleg. Erst ab 301 € ist eine amtliche Spendenbescheinigung erforderlich.
4. Vorteile für Stiftungen
Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu 1 Mio. € steuerlich begünstigt und können über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden.
Ihr Engagement wirkt – und wird belohnt. Ob kleine Spende oder großes Projekt: Das Spendenrecht 2026 sorgt dafür, dass Ihre Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird – und gleichzeitig steuerlich anerkannt wird.

