Darmkrebsvorsorge: Neues Gesetz noch nicht optimal!

Der Fortschritt hat ein Datum: der 1. Juli 2019. Das Krebsfrüherkennungsregistergesetz (KFRG) ist nun in Kraft. Damit erfolgt ein Paradigmenwechsel weg vom opportunistischen Darmkrebsscreening hin zu einem persönlichen Einladungsverfahren. Das Besondere: Männer haben bereits seit dem 19. April ein Anrecht auf eine Vorsorge-Darmspiegelung ab 50 Jahren. Um so mehr stellen sich Probleme in der Unter- und Überversorgung der Bürger. Das machte eine Diskussion im Gastroenterologischen Qualitätszirkel in Herne deutlich, deren Ergebnisse Dr. Dietrich Hüppe, Vorstand der Stiftung LebensBlicke, folgend zusammenfasst: Weiterlesen

Fischkonsum reduziert Darmkrebsrisiko

Forscher der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) in Lyon berichten in einer aktuell veröffentlichten Untersuchung in der Zeitschrift „Clinical Gastroenterology and Hepatology“, dass der Verzehr von Fisch dreimal die Woche, zu einer Senkung des Darmkrebsrisikos führt. In einer Langzeitstudie befragten die Forscher insgesamt 521.324 Teilnehmer nach ihren Ernährungsgewohnheiten. Nach 15 Jahren wurden die eingeschlossenen Personen erneut befragt. Darmkrebs entwickelten in diesem Zeitraum insgesamt 6.291 Teilnehmer. Es zeigte sich, dass diejenigen Personen, die dreimal wöchentlich Fisch aßen ihr Darmkrebsrisiko um 12% verringern konnten, verglichen mit den Menschen, die nur einmal in der Woche Fisch aßen. Die im Fisch enthaltenen Omega-3-Fettsäuren Weiterlesen

Erstmals persönliche Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung

Seit dem 1. Juli laden die gesetzlichen Krankenkassen erstmals alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab 50 Jahren persönlich zum Darmkrebs-Screening ein. Die schriftliche Einladung informiert über die Früherkennung von Darmkrebs, erläutert die Erkrankung, den Ablauf von wahlweise Darmspiegelung oder Stuhltest sowie deren Vor- und Nachteile. Für Professor J. F. Riemann, Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke, ist die nun aktive und regelmäßig wiederholte Einladung ein wichtiger Etappensieg zur Verbesserung der Darmkrebsvorsorge. Weitere Informationen finden Sie in einer gemeinsamen Presseerklärung der Barmer und der Stiftung LebensBlicke und in einer Meldung des Krebsinformationsdienstes Heidelberg (KID). Grafik: KID

Kijimea (Reizdarm) und Baktokult (Darmruhe) – was ist dran?

Professor Dr. Peter Layer, Internist und Gastroenterologe, Chefarzt der Medizinischen Klinik und Ärztlicher Direktor am Israelitischen Krankenhaus in Hamburg zu Kijimea und Baktokult: „Bei beiden Präparaten handelt es sich um Probiotika. Kijimea enthält einen speziellen Stamm von Bifidobakterien. Das Präparat wurde in einer verblindeten randomisierten Studie getestet und hat eine signifikante Verbesserung bei Reizdarmpatienten im Vergleich mit Plazebo ergeben. In meiner persönlichen Erfahrung gibt es tatsächlich eine relevante Untergruppe von Patienten, die darauf sehr gut ansprechen; bei anderen bringt es nichts. Die günstigen Wirkungen dieses Präparats korrespondieren hierbei mit ähnlichen publizierten Effekten von anderen Bifidobakterien-Stämmen. Baktokult ist ein Laktobazillen-Präparat. Laktobazillen wirken nachgewiesenermaßen Weiterlesen

Telefonaktion zum Krebsfrüherkennungsregistergesetz KFRG

Am 25. und 26. Juni haben der Krebsinformationsdienst des DKFZ Heidelberg (KID) sowie die Stiftung LebensBlicke eine gemeinsame Telefonaktion zum KFRG durchgeführt, das am 1. Juli in Kraft trat. Was lange währt, wird endlich gut: die gesetzlich Versicherten ab 50 Jahren werden ab diesem Zeitpunkt erstmals bundesweit von ihren Krankenkassen in regelmäßigen Abständen zur Darmkrebsvorsorge und Früherkennung eingeladen. Näheres in der gemeinsamen Pressemitteilung. Weiterlesen